Gemeinde-Neugliederungs-Gesetz HARZ

Das „Gemeinde-Neugliederungs-Gesetz HARZ“ im Landtag Sachsen-Anhalts und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für die Gemeinde Rieder

 

In der Volksstimme vom 01. Februar 2010 und der MZ vom 03. Februar 2010 gab es erste Berichte über den der Landesregierung übergebenen Entwurf des Gemeinde-Neugliederungs-Gesetzes Harz (GemNeuglG HZ). Mit sehr großer Enttäuschung mussten die Einwohner in der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz feststellen, dass die Stadt Gernrode sowie die Gemeinden Bad Suderode und Rieder nach Quedlinburg zwangseingemeindet werden sollen. Als einziger Grund dafür ist noch die Stärkung des Mittelzentrums übrig geblieben.

Das ist eigentlich die Variante, die am wenigsten gewollt wurde. Speziell die Gemeinde Rieder ist immer davon ausgegangen, keine Eingemeindung nach Quedlinburg und das Zusammenbleiben der 3 Gemeinden anzustreben, wobei die Eingemeindung nach Quedlinburg mit unseren Einwohnern nicht diskutierbar ist. Das zeigte auch die Abstimmung am 29. November 2009, wo in Rieder nur 24 von 1617 Wählern für Quedlinburg gestimmt haben. Die ganz klare Meinung der Bürger in Rieder ist, wenn es keine Einheitsgemeinde Gernrode/Harz gibt, dann eine Zwangseingemeindung nach Ballenstedt. In einem 1. Entwurf vom Dezember 2009 war eigentlich noch einmal vermerkt, dass grundsätzlich innerhalb der Grenzen einer Verwaltungsgemeinschaft Einheitsgemeinden gebildet werden und dass ein Herauslösen nur dann erlaubt ist, wenn die Bildung einer leitbildgerechten Struktur dann noch möglich ist. Hätten Landrat und Innenminister das beachtet, hätte man weder Stecklenberg noch Friedrichsbrunn nach Thale lassen dürfen. Weiterhin war ausdrücklich ausgeschlossen, dass Grundzentren in Mittelzentren eingemeindet werden und damit eine verfassungskonforme Eingemeindung der Stadt Gernrode in das Mittelzentrum gegen dessen Willen erheblich erschwert ist. Außerdem lassen sich keine engen Verflechtungen zwischen Gernrode, Bad Suderode sowie Rieder und Quedlinburg erkennen und es lassen sich auch keine Gründe des Gemeinwohls finden. Wirtschaftliche und siedlungsstrukturelle Verbundenheiten sowie historische Verbundenheiten und örtliche Gegebenheiten lassen  nur eine einheitliche Zuordnung nach Ballenstedt zu. Außerdem würde das dem vielfach geäußerten Bürgerwillen und von den Gemeindevertretungen zum Ausdruck gebrachten Bekundungen entsprechen.  Wenn man den Entwurf vom Dezember 2009 mit dem vom Januar 2010 vergleicht, kann es eigentlich nur die beiden Möglichkeiten geben, dass die beiden Entwürfe entweder

- von zwei Beamten erarbeitet wurden, die entweder nie miteinander gesprochen haben oder

- von einem Beamten erarbeitet wurde, dem das Kurzzeitgedächtnis abhanden gekommen ist.

Oder haben Parteifreunde aus Quedlinburg Einfluss auf die Ausarbeitung des endgültigen Entwurfes genommen? Anders kann man die völlig konträren Entwürfe nicht erklären, die im Dezember 2009 eine Zuordnung zu Quedlinburg völlig ausschließen, da keine Gemeinsamkeiten zu erkennen sind und die Zuordnung nach Ballenstedt als einzige Lösung angeben und im Januar 2010 genau zu der umgekehrten Feststellung kommen, dass es keine Gemeinsamkeiten mit Ballenstedt gibt und alles für eine Zuordnung nach Quedlinburg spricht. Für die Gemeinde Rieder gab es immer 2 Prämissen:

1.Keine Zwangseingemeindung nach Quedlinburg.

2.Die Stadt Gernrode sowie die Gemeinden Bad Suderode und Rieder sollen zusammenbleiben.

Um beide Wünsche zu erfüllen, wären nur ein Zuordnung in eine Einheitsgemeinde Gernrode/Harz oder in eine Einheitsgemeinde Ballenstedt denkbar gewesen. Wenn die Einwohner aber vor die Frage gestellt werden würden, dass nur eine Prämisse erfüllbar ist, dann würden sie an der ersten Prämisse festhalten und auf die Erfüllung der zweiten verzichten.  Mit anderen Worten, man würde sich wahrscheinlich auch mit einer Zwangseingemeindung allein der Gemeinde Rieder nach Ballenstedt mittelfristig abfinden können. Wenn die Einwohner vor die Wahl gestellt werden würden, sich für Quedlinburg oder Ballenstedt entscheiden zu müssen, würden sich weit über 90 % für Ballenstedt entscheiden. Für den Gemeinderat einschließlich Bürgermeister würde das zu 100 % zutreffen. Die komplizierte Situation in Quedlinburg und auch die Aussicht, dass kaum eine Lösung der Probleme erwartet werden kann, ist eigentlich der wichtigste Grund, warum keine Gemeinde nach Quedlinburg eingemeindet werden will. Alle Entscheidungen werden dem Status „Weltkulturerbestadt“ untergeordnet und damit werden kaum Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur in den eingemeindeten Kommunen übrig bleiben. Wie man da im  Januarentwurf des GemNeuglG HZ zu der Feststellung kommen kann, dass Quedlinburg die Lösung dafür ist, das Defizit bei den Betriebskosten des Kurzentrums in Bad Suderode in Höhe von ca. 1 Million € jährlich besser zu lösen als Ballenstedt, ist uns unverständlich. Bereits vor 16 Jahren hat die Gemeinde Rieder die damalige Bürgermeisterin darauf hingewiesen, dass das Konzept nicht schlüssig ist. Gutachten haben ergeben, dass das Defizit nur durch neue Investitionen eventuell verringert werden kann. Der Haupt- und Finanzausschuss ist schwer enttäuscht von der Politik und von den Politikern, die in Sachsen-Anhalt die Regierung stellen. Dass der Bürgerwille zwischen den Wahlen keine Rolle spielt und die Landtagsabgeordneten nur ihren Parteien verpflichtet sind, ist eine Enttäuschung für alle, die an eine demokratische Mitarbeit der kleinen Leute in den Gemeinden geglaubt hatten. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Wähler am 20. März 2011 daran erinnern werden, welche Parteien und Politiker sie unterstützt haben und welche sie zum Verlust der politischen Selbstständigkeit und damit in den Untergang getrieben haben. In der gegenwärtigen Situation hat die Gemeinde Rieder keine andere Wahl als weiterzukämpfen, auch über den 01. Januar 2011 hinaus, denn der jetzt vorliegende Entwurf ist für die Gemeinde Rieder keine zu akzeptierende Lösung.

Der Gemeinschaftsausschuss fasste noch den Beschluss über das Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Ausscheiden von Friedrichsbrunn aus der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz, da es nach unserer Meinung in der freiwilligen Phase nachweislich keine rechtsverbindliche Unterschrift unter dem Eingemeindungsvertrag mit Thale gab. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt wurde das Ausscheiden von Friedrichsbrunn und Stecklenberg faktisch vollzogen, auch wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes über die Beschwerde der Mitgliedsgemeinden Gernrode, Bad Suderode und Rieder gegen das sofortige Ausscheiden noch aussteht. Mit Befremden müssen wir jetzt feststellen, dass sich der Bürgermeister der Stadt Thale, Herr Balcerowski, bisher weigert, eine von der Verwaltungsgemeinschaft/Harz erarbeitete und von der Kommunalaufsicht nicht beanstandete Auseinandersetzungsvereinbarung abzuschließen. Seine Forderung, dass unsere Gemeinden erst alle Klagen zurückziehen sollen, betrachten wir als glatte Erpressung. Aber hier bestätigt sich wieder einmal die Feststellung, „wir wollen die Einwohner, das Eigentum, die Steuern und die Zuweisungen der eingemeindeten Orte, aber die damit verbundene Personalübernahme wird von uns nicht erwünscht“. Wir hoffen, dass die Kommunalaufsicht schnell Klarheit schafft, denn die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz kann die 8 MitarbeiterInnen, die von der Stadt Thale übernommen werden sollen, nicht ohne Bedarfszuweisungen finanzieren.

Die Verwaltungsgemeinschaft bereitet gegenwärtig vor, am Donnerstag, dem 18. Februar 2010, noch einmal vor dem Landtag zu erscheinen. Wir wollen um 9.00 Uhr am Eingang des Landtages auf dem Domplatz sein, um den anreisenden Landtagsabgeordneten vor der 1. Debatte zum GemNeuglgG HZ die Meinung der Bürger aus Gernrode, Bad Suderode und Rieder klar vor Augen zu führen.