Wie weiter?

Nach dem 18. Juni 2010 und der 78. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt fragen sich viele Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz, wie geht es weiter. Tatsache ist, dass das „Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform“ und das „Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz“ beschlossen wurde und damit für unsere Gemeinden am 01. Januar 2011 in Kraft tritt. An dieser Entscheidung waren auch die Landtagsabgeordneten unseres Harzkreises in unterschiedlicher Weise beteiligt:

Für die Bildung einer Einheitsgemeinde Gernrode/Harz stimmten

Herr Stefan Gebhardt (Die Linke),

Herr André Lüderitz (Die Linke),

Frau Edeltraud Regeé (Die Linke) und

Frau Barbara Knöffler (parteilos),

gegen die Bildung einer Einheitsgemeinde Gernrode/Harz stimmten

Herr Herbert Born (SPD),

Herr Bernward Rothe (SPD),

Frau Silke Schindler (SPD),

Herr Bernhard Daldrup (CDU),

Herr Ulrich Thomas (CDU) und

Frau Frauke Weiß (CDU),

der Stimme enthalten hat sich

Frau Angela Gorr (CDU).

Auf die Kommentierung möchte ich verzíchten, da sich jeder Leser seine eigene Meinung bilden und seine Schlussfolgerungen ziehen kann.

Wir müssen natürlich auch der Tatsache ins Auge sehen, dass damit praktisch Gernrode, Bad Suderode und Rieder ab 01. Januar 2011 Ortsteile von Quedlinburg sind. Ein gerichtliches Vorgehen dagegen zum Aussetzen des Vollzugs verspricht keinen Erfolg, da dieser Vorgang bei einem Erfolg unserer weiteren Bemühungen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann.

Bei den Auseinandersetzungsvereinbarungen zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz und der Stadt Thale betreffs des Ausscheidens der Gemeinden Stecklenberg und Friedrichsbrunn konnte Übereinstimmung erzielt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat Thale und den Gemeinschaftsausschuss Gernrode/Harz in der ersten Augusthälfte kann dieses Problem als erledigt betrachtet werden.

Trotz dieser Entwicklung werden die Stadt- und Gemeinderäte unserer drei Orte in erster Linie den eingeschlagenen Weg weiter verfolgen. Sie haben ihre Bürgermeister durch entsprechende Beschlüsse ermächtigt, eine Klage vor den Verfassungsgerichten einzureichen. Ziel dieser Klage soll die Zulassung der Einheitsgemeinde Gernrode/Harz sein. Es ist nicht einzusehen, dass mittlerweile insgesamt 52 Gemeinden unter der Zielstellung von 10.000 Einwohnern, 12 sogar unter 8000 liegen. Unsere Einheitsgemeinde wäre also nur die 13. Ausnahme in dieser Reihe. Da die Klage vor den Gerichten sicher nicht in diesem Jahr entschieden wird, steht vor den Stadt- und Gemeinderäten noch in diesem Jahr die Aufgabe, Amtsverweser zu bestimmen, die die Interessen im kommenden Zeitraum weiter vertreten können.

Eine zweite Möglichkeit besteht noch in der Unterstützung der Unterschriftensammlung der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 zur Durchführung eines Volksbegehrens, die am 01. Juli 2010 begonnen hat. Dieses Volksbegehren hat das Ziel, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten in ihren Städten und Gemeinden gewährleistet. Die Gemeinden sollen wieder in überschaubare Größen gegliedert sein dürfen und in den großen Städten wie Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau, aber auch in den Mittelzentren können Stadtteilräte mit weitreichendem Ortschaftsrecht eingeführt werden, sodass die Bürger über ihr unmittelbares Lebensumfeld mitbestimmen können. Die Einrichtung von Verwaltungsgemeinschaften soll wieder ermöglicht werden.

Als dritte Möglichkeit bieten sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Einzelklagen durch Personen oder Institutionen an. Unstreitbar werden sowohl die demokratisch gewählten Stadt- und Gemeinderäte um ihr passives Wahlrecht betrogen. Auch die Zuordnung unserer Gemeinde entspricht in keiner Weise den objektiv vorliegenden Bedingungen, sondern ist ein eine reine politische Entscheidung der regierenden Parteien im Landtag, im Landkreis und in den Städten Quedlinburg, Thale und Ballenstedt.

Wir sehen in diesem Gesetz ein weiteres Zurückdrängen der Bürgernähe sowie eine Gefährdung der stabilen Entwicklung und der Sicherung der Lebensqualität in unseren Kommunen. Deshalb werden wir unsere Bestrebungen zu einer positiven juristischen Entscheidung zur Bildung der Einheitsgemeinde Gernrode/Harz nicht einstellen.

 

Rössling

Bürgermeister

 

Wie weiter?

 

Nach dem 18. Juni 2010 und der 78. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt fragen sich viele Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz, wie geht es weiter. Tatsache ist, dass das „Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform“ und das „Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz“ beschlossen wurde und damit für unsere Gemeinden am 01. Januar 2011 in Kraft tritt. An dieser Entscheidung waren auch die Landtagsabgeordneten unseres Harzkreises in unterschiedlicher Weise beteiligt:

  • Für die Bildung einer Einheitsgemeinde Gernrode/Harz stimmten

Herr Stefan Gebhardt (Die Linke),

Herr André Lüderitz (Die Linke),

Frau Edeltraud Regeé (Die Linke) und

Frau Barbara Knöffler (parteilos),

  • gegen die Bildung einer Einheitsgemeinde Gernrode/Harz stimmten

Herr Herbert Born (SPD),

Herr Bernward Rothe (SPD),

Frau Silke Schindler (SPD),

Herr Bernhard Daldrup (CDU),

Herr Ulrich Thomas (CDU) und

Frau Frauke Weiß (CDU),

  • der Stimme enthalten hat sich

Frau Angela Gorr (CDU).

Auf die Kommentierung möchte ich verzíchten, da sich jeder Leser seine eigene Meinung bilden und seine Schlussfolgerungen ziehen kann.

Wir müssen natürlich auch der Tatsache ins Auge sehen, dass damit praktisch Gernrode, Bad Suderode und Rieder ab 01. Januar 2011 Ortsteile von Quedlinburg sind. Ein gerichtliches Vorgehen dagegen zum Aussetzen des Vollzugs verspricht keinen Erfolg, da dieser Vorgang bei einem Erfolg unserer weiteren Bemühungen jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann.

Bei den Auseinandersetzungsvereinbarungen zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz und der Stadt Thale betreffs des Ausscheidens der Gemeinden Stecklenberg und Friedrichsbrunn konnte Übereinstimmung erzielt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat Thale und den Gemeinschaftsausschuss Gernrode/Harz in der ersten Augusthälfte kann dieses Problem als erledigt betrachtet werden.

Trotz dieser Entwicklung werden die Stadt- und Gemeinderäte unserer drei Orte in erster Linie den eingeschlagenen Weg weiter verfolgen. Sie haben ihre Bürgermeister durch entsprechende Beschlüsse ermächtigt, eine Klage vor den Verfassungsgerichten einzureichen. Ziel dieser Klage soll die Zulassung der Einheitsgemeinde Gernrode/Harz sein. Es ist nicht einzusehen, dass mittlerweile insgesamt 52 Gemeinden unter der Zielstellung von 10.000 Einwohnern, 12 sogar unter 8000 liegen. Unsere Einheitsgemeinde wäre also nur die 13. Ausnahme in dieser Reihe. Da die Klage vor den Gerichten sicher nicht in diesem Jahr entschieden wird, steht vor den Stadt- und Gemeinderäten noch in diesem Jahr die Aufgabe, Amtsverweser zu bestimmen, die die Interessen im kommenden Zeitraum weiter vertreten können.

Eine zweite Möglichkeit besteht noch in der Unterstützung der Unterschriftensammlung der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 zur Durchführung eines Volksbegehrens, die am 01. Juli 2010 begonnen hat. Dieses Volksbegehren hat das Ziel, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten in ihren Städten und Gemeinden gewährleistet. Die Gemeinden sollen wieder in überschaubare Größen gegliedert sein dürfen und in den großen Städten wie Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau, aber auch in den Mittelzentren können Stadtteilräte mit weitreichendem Ortschaftsrecht eingeführt werden, sodass die Bürger über ihr unmittelbares Lebensumfeld mitbestimmen können. Die Einrichtung von Verwaltungsgemeinschaften soll wieder ermöglicht werden.

Als dritte Möglichkeit bieten sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Einzelklagen durch Personen oder Institutionen an. Unstreitbar werden sowohl die demokratisch gewählten Stadt- und Gemeinderäte um ihr passives Wahlrecht betrogen. Auch die Zuordnung unserer Gemeinde entspricht in keiner Weise den objektiv vorliegenden Bedingungen, sondern ist ein eine reine politische Entscheidung der regierenden Parteien im Landtag, im Landkreis und in den Städten Quedlinburg, Thale und Ballenstedt.

Wir sehen in diesem Gesetz ein weiteres Zurückdrängen der Bürgernähe sowie eine Gefährdung der stabilen Entwicklung und der Sicherung der Lebensqualität in unseren Kommunen. Deshalb werden wir unsere Bestrebungen zu einer positiven juristischen Entscheidung zur Bildung der Einheitsgemeinde Gernrode/Harz nicht einstellen.

 

Rössling

Bürgermeister

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