Rieder nach der Landratswahl und der Bürgeranhörung

 Das wichtigste Ereignis der letzten Wochen in der Gemeinde Rieder war die Bürgeranhörung am Sonntag, dem 01. September 2013, zu der Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Rieder in die Stadt Ballenstedt eingemeindet wird?“. Von 1561 Wahlberechtigten nahmen 742 (47,5 %) an dieser Abstimmung teil. 435 BügerInnen (58.9 %) beantworteten die gestellte Frage mit „Ja“, 304 mit „Nein“ (41.1 %), 3 Stimmen waren ungültig. In Verbindung mit der Bürgeranhörung am 23. Juni 2013, bei der es um die Eingemeindung nach Quedlinburg ging, die mit 239 Ja-Stimmen (32,8 %) und 487 Nein-Stimmen (66,9 %) eindeutig abgelehnt wurde und der Bürgeranhörung vom 29. März 2009, bei der 747 BürgerInnen (90,0 %) für und 83 (10,0 %) gegen die Bildung einer Einheitsgemeinde Gernrode/Harz votierten, sieht sich der Gemeinderat Rieder in seinem bisher verfolgten Weg bestätigt. Bereits im Jahr 2010 wurde im Gemeinderat Rieder die vom Bürgermeister eingebrachte Beschlussvorlage 039/05/2010 diskutiert, die folgenden Inhalt hatte:

1. Der Gemeinderat hat mich beauftragt, mich für die Annahme des Änderungsantrages 5/2438 der Fraktion DIE LINKE einzusetzen, der die Bildung der Einheitsgemeinde Gernrode/Harz ermöglichen würde.

2. Der Gemeinderat hat mich beauftragt, im Falle einer Nichtannahme des Änderungsantrages 5/2438 sich dafür einzusetzen, dass die Gemeinde Rieder unabhängig von den Entscheidungen der Stadt Gernrode und der Gemeinde Bad Suderode der Einheitsgemeinde Ballenstedt zwangsweise zugeordnet wird.

3. Der Gemeinderat hat mich beauftragt, sich einer zwangsweisen Zuordnung der Gemeinde Rieder zur Einheitsgemeinde Quedlinburg mit allen Mitteln zu widersetzen.

Voll konzentriert hat sich der Gemeinderat in den Jahren danach auf den Punkt 1 dieser Beschlussvorlage. Dazu findet am 17. Oktober 2013 vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg die mündliche Verhandlung statt. Erst durch das Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 19. Februar 2013 wurde die Möglichkeit eröffnet, den Punkt 2 noch einmal aufzugreifen, da die Gemeinde ihre Selbstständigkeit wieder erlangt hat. Die Gemeinde Rieder wurde wieder auf den Stand vom 31. Dezember 2010 zurückversetzt. Auch wenn man das Wort „Freiwilligkeit“ im Innenministerium nicht mehr hören will, so gilt doch sicher immer noch die GO LSA, nach der freiwillige Zusammenschlüsse bei Vorliegen des Willens von zwei Partnern möglich sein sollten. Das Ergebnis der Bürgeranhörungen war der eindeutige Auftrag, aus den inoffiziellen Gesprächen mit dem Bürgermeister der Stadt Ballenstedt, Herrn Dr. Michael Knoppik, offizielle Gespräche zu einem Gebietsänderungsvertrag zu machen. Nach der sofortigen Kontaktaufnahme fand am 27. Juni 2013 in Ballenstedt das erste offizielle Treffen statt. An dem Gespräch nahmen auch der Bürgermeister der Stadt Gernrode sowie Herr Dette als Bauamtsleiter der Stadt Ballenstedt teil. Der persönliche Eindruck war schon damals, dass alle Fragen offen angesprochen werden konnten. Es folgten weitere gemeinsame Beratungen im erweiterten Kreis mit den Fraktionsvorsitzenden. Der vereinbarte Zeitplan konnte in den folgenden Monaten eingehalten werden, sodass heute ein von beiden Seiten akzeptierter Gebietsänderungsvertrag vorliegt, der vom Standtrat in Ballenstedt am 22. August 2013 mit einer Gegenstimme und vom Gemeinderat in Rieder am 04. September 2013 mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen wurde. Grundlage für die Erarbeitung war der Vertrag zwischen Ballenstedt und Radisleben. Der Gebietsänderungsvertrag wurde am 05. September 2013 in Ballenstedt von der Stellvertreterin des Bürgermeisters, Frau Ograbek, und dem Bürgermeister der Gemeinde Rieder; Herrn Rössling, unterzeichnet und noch am gleichen Tag bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Harz in Halberstadt zur Genehmigung eingereicht. Sollte der Vertrag genehmigt werden, würde das zur Stärkung des Grundzentrums Ballenstedt beitragen, denn die 1.829 Einwohner von Rieder würden die Gesamteinwohnerzahl von Ballenstedt in die Nähe der 10.000 bringen, einer Zahl, die im Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz als gewünschte Größe für Einheitsgemeinden festgeschrieben wurde. Gleichzeitig würde das Mittelzentrum Quedlinburg durch den Verlust von Rieder aber nicht gefährdet werden, es sei denn, die weitere Abwanderung kann nicht gestoppt bzw. durch Zuzüge ausgeglichen werden. Die Gemeinde Rieder hofft, dass in einem demokratischen Staat dem eindeutigen Willen der Mehrheit der Bevölkerung in der Gemeinde Rieder noch Rechnung getragen wird und nicht parteiinterne Interessen Grundlage für Entscheidungen sein werden. Nur so kann man den Glauben an die Demokratie auf der untersten Ebene noch erhalten und der Meinung entgegentreten, „die da oben machen sowieso, was sie wollen, da brauchen wir zu keiner Wahl mehr zu gehen“.

Am vergangenen Sonntag wurde auch der Landrat gewählt. Bedingt durch die Bürgeranhörung in Rieder lag die Wahlbeteiligung 17 % über dem Kreisdurchschnitt mit 30,5 %. Von 1561 Wahlberechtigten nahmen 737 (47,2 %) an der Wahl teil, 5 WählerInnen nahmen den Stimmzettel gar nicht mit und 27 (3,7 %) machten ihn ungültig. Bei den 710 gültigen Stimmen (96,3 %) gab es folgende Verteilung in Rieder:

Skiebe 339 Stimmen (47,7 %),

Nell 159 Stimmen (22,4 %),

Michelmann 83 Stimmen (11,7 %),

Kolbe 49 Stimmen (6,9 %),

Schunk 28 Stimmen (3,8 %),

Jaeger 26 Stimmen (3,9 %) und

Kaschel 26 Stimmen (3,9 %).

In Rieder war das Wahlverhalten auch bei einer höheren Wahlbeteiligung ähnlich wie im gesamten Landkreis Harz, sodass es zur Stichwahl zwischen Herrn Skiebe und Herrn Michelmann am 22. September 2013 kommt.

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